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Cannabis Alkohol Mischkonsum
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Cannabis Alkohol Mischkonsum: Verbot im Straßenverkehr geplant

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

Aktuelle Unfallzahlen zeigen angeblich eine bedenkliche Entwicklung, weswegen Verkehrsexpert:innen auf ein Verbot drängen, das den Cannabis Alkohol Mischkonsum am Steuer unterbindet. Seit der Teillegalisierung von Cannabis 2024 gilt in Deutschland ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum. Bislang ist es jedoch erlaubt, kleine Mengen Cannabis und Alkohol zu konsumieren, solange beide Werte unter den gesetzlichen Limits bleiben. Genau das möchte eine neue Bundesratsinitiative ändern, die am 26. September 2025 vorgestellt wird. Das Ziel: ein klares Verbot des gleichzeitigen Konsums beider Substanzen beim Fahren.

Nulltoleranz gilt aktuell bei Fahranfänger:innen

EIne Frau schaut aus dem offenen Fenster eines Autos.Für Führerschein-Neulinge gilt bereits: kein Alkohol und kein Cannabis am Steuer, vor allem nicht in Kombination. Die Null-Promille-Regel und das Cannabis-Verbot in der Probezeit lassen dabei keinen Spielraum. Die geplante Initiative möchte diese strikte Vorgabe künftig auf alle Fahrerinnen und Fahrer ausweiten, um die besonderen Risiken des Mischkonsums zu verhindern. Auch interessant: Erfahre mehr über die allgemeine Verkehrskontrolle unter Cannabiseinfluss. 

Warum Mischkonsum so gefährlich ist

Fachleute warnen schon lange vor der Kombination von THC und Alkohol. Beide Substanzen verstärken sich gegenseitig. Was bedeutet, dass sich die Reaktionszeiten verlängern, die Konzentration nachlässt und das Unfallrisiko erheblich ansteigt. In Brandenburg etwa wurden 2024 rund 120 Verkehrsunfälle unter Cannabiseinfluss erfasst, rund 25 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der Verletzten nahm zu, was den Handlungsbedarf verdeutlicht.

Detlef Tabbert, Minister für Infrastruktur und Landesplanung, findet klare Worte: Wer zum Bier einen Joint raucht und sich dann ans Steuer setzt, handelt fahrlässig und gefährdet andere Menschen. Er plädiert deshalb für Nulltoleranz beim Cannabis Alkohol Mischkonsum und fordert, das Straßenverkehrsgesetz im Zuge der aktuellen Evaluierung des Konsumcannabisgesetzes schnell zu verschärfen.

THC-Grenzwert auf dem Prüfstand

Neben einem ausdrücklichen Verbot des Mischkonsums steht auch der THC-Grenzwert selbst auf der Agenda. Die Bundesregierung soll prüfen, ob die Grenze von 3,5 ng/ml angesichts steigender Unfallzahlen noch angemessen ist. Außerdem sollen Wissenschaftler:innen die Wirkung von Mischkonsum mit Alkohol und anderen berauschenden Mitteln genauer untersuchen. Ziel ist eine solide Datenbasis, um mögliche Wechselwirkungen rechtlich abzusichern.

Für alle, die gelegentlich Cannabis konsumieren, bedeutet das: Schon kleine Mengen THC in Verbindung mit Alkohol können rechtliche Probleme nach sich ziehen, selbst wenn die einzelnen Grenzwerte nicht überschritten werden. Wer Auto fährt, sollte deshalb konsequent auf Mischkonsum verzichten.

Verbotspolitik funktioniert meist nicht

Kiffen und AutofahrenEines steht außer Frage: Wer sich berauscht oder nicht fahrtauglich fühlt, sollte sich niemals hinter ein Steuer setzen – ganz egal, was das Gesetz sagt. Aber ob ein striktes Verbot des Cannabis Alkohol Mischkonsums wirklich etwas ändert, ist fraglich. Erfahrung zeigt, dass reine Verbote selten das gewünschte Ergebnis bringen.

Dazu kommt ein praktisches Problem: THC bleibt viel länger im Blut nachweisbar als Alkohol. Wer also am Wochenende ein Glas Wein trinkt und zwei Tage zuvor einen Vape genossen hat, könnte theoretisch schon gegen ein Mischkonsum-Verbot verstoßen, obwohl keine echte Beeinträchtigung mehr vorliegt und die Substanzen auch nicht aktiv gemischt, bzw. gleichzeitig eingenommen wurden. Und was ist mit Patientinnen und Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen einnehmen?

Am Ende zählt vor allem Verantwortungsbewusstsein. Gesetze können sensibilisieren, doch wirklich sicher bleibt der Straßenverkehr nur, wenn jede Fahrerin und jeder Fahrer selbst kritisch prüft, ob sie oder er wirklich fahrtüchtig ist, und wenn die Gesetze und Grenzwerte Sinn machen.

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