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Ein Glas mit einer größeren Menge Cannabisblüten. Die Strafverfolgung der aktuellen Teillegalisierung wird kritisiert.
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Blockiert die Teillegalisierung die Strafverfolgung?

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der Cannabibliothek

Die Teillegalisierung von Cannabis hat Schwächen in der Strafverfolgung offengelegt. Bei der Justizministerkonferenz (JuMiKo) am 28. November in Berlin sollen Lösungen diskutiert werden, um den Schwarzmarkt besser zu bekämpfen.

Eingeschränkte Ermittlungsbefugnisse

Mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 01. April 2024 fällt Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Dadurch haben Strafverfolgungsbehörden weniger Möglichkeiten, schwerwiegende Vergehen wie den Handel mit großen Mengen Cannabis effektiv zu verfolgen. Instrumente wie Telefonüberwachung, Online-Durchsuchungen und die akustische Wohnraumüberwachung sind nur noch begrenzt zulässig. Kritisiert wird auch, dass wichtige Regelungen, etwa zur Erhebung von Verkehrsdaten (§ 100g StPO), im neuen Gesetz fehlen. Das erschwert Ermittlungen erheblich.

Freispruch trotz schwerer Vergehen durch die Teillegalisierung

Ein Richterhammer auf Cannabisblätter - die Säule 2 wird wahrscheinlich nicht umgesetztEin Beispiel für die Folgen der neuen Rechtslage liefert einen Freispruch des Landgerichts Mannheim. Trotz des Verdachts, dass der Angeklagte 450 Kilogramm Cannabis geschmuggelt hatte, war eine Verurteilung nicht möglich. Beweise aus EncroChat-Daten konnten aufgrund der neuen Gesetzgebung nicht verwertet werden. Solche Fälle schwächen das Bestreben, den Schwarzmarkt einzudämmen.

JuMiKo fordert Nachbesserungen

Am 28. November wollen die Justizministerinnen und -minister einen Appell an den Bundesjustizminister richten. Sie fordern Anpassungen des Gesetzes, um eine effektive Strafverfolgung auch bei schweren Cannabis-Straftaten zu gewährleisten. Ohne Korrekturen droht der Schwarzmarkt weiter zu wachsen, und die Ziele der Legalisierung könnten verfehlt werden.

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