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Ist das Rauchen von Cannabis auf Weihnachtsmärkten erlaubt? Hier ist eine weihnachtliche Deko mit Cannabisblüten zu sehen.
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Bleiben Weihnachtsmärkte Cannabis – frei?

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der Cannabibliothek

In Niedersachsen und Bremen ist der Konsum von Cannabis auf Weihnachtsmärkten verboten. Dieses Verbot ergibt sich aus bestehenden Gesetzen, zusätzliche Regelungen oder Maßnahmen sind nicht geplant. Städte wie Hannover, Göttingen und Braunschweig verzichten auf gesonderte Bestimmungen, da das geltende Recht als ausreichend angesehen wird. Kontrollgänge durch Polizei, Ordnungsdienste und private Sicherheitsfirmen sollen dennoch sicherstellen, dass die Verbote eingehalten werden.

Gesetzliche Grundlage und bestehende Verbotszonen

Nikolausfiguren auf Weihnachtsmarkt. Ist Cannabis auf Weihnachtsmärkten verboten?In Hannover greift die allgemeine Rechtslage, die den Konsum von Cannabis in der Nähe von Spielplätzen, Schulen, Sportstätten und Jugendeinrichtungen untersagt. Da der Weihnachtsmarkt in Hannover in der Nähe einer Kita liegt und viele Familien besucht wird, wird kein zusätzliches Verbot als notwendig erachtet. Ähnlich verhält es sich in anderen Städten wie Braunschweig, Göttingen oder Wolfsburg, wo die geltenden Regelungen bereits den Konsum von Cannabis auf den Weihnachtsmärkten ausschließen.

Sicherheitskonzepte und Kontrollmaßnahmen

Die Städte setzen auf umfassende Sicherheitskonzepte. In Braunschweig wird der Weihnachtsmarkt durch Kontrollgänge der Polizei und privater Sicherheitsdienste geschützt. Trotz des Verbots sind keine speziellen Einlass- oder Taschenprüfungen vorgesehen, da die Märkte in offenen Bereichen liegen. Wolfsburg folgt einem ähnlichen Ansatz.

Auch Osnabrück und Lüneburg setzen auf eine verstärkte Präsenz von Polizei und Sicherheitsdiensten, verzichten jedoch auf spezifische Maßnahmen gegen Cannabis-Konsum. In Osnabrück wird der Ordnungsaußendienst aufmerksam auf unerlaubten Konsum reagieren, während in Lüneburg Taschenkontrollen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden.

Fazit: Bestehende Regeln als ausreichend angesehen

Die Weihnachtsmärkte in Niedersachsen und Bremen sehen keine Notwendigkeit für zusätzliche Verbote oder umfassende Kontrollen in Bezug auf Cannabis. Die bestehenden Gesetze regeln den Konsum hinreichend, und Sicherheitskonzepte sorgen für die allgemeine Ordnung. Die Städte können selbst entscheiden, ob sie ein zusätzliches Verbot auf den Weihnachtsmärkte aussprechen.

Diese Thematik verdeutlicht erneut, wie tief die Stigmatisierung von Cannabis-Konsumenten und -Konsumentinnen nach wie vor verwurzelt ist. Während Alkohol in großen Mengen konsumiert werden darf und das Rauchen von Zigaretten akzeptiert ist, wird Cannabis weiterhin verurteilt, diskriminiert und mit Strafen für die Nutzerinnen und Nutzer belegt.

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