Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Führerscheinthematik im Zusammenhang mit legalem Marihuana und berauschend wirkenden Cannabisprodukten geantwortet. Derzeit gilt ein THC-Grenzwert von einem Nanogramm pro Milliliter Blut für getestete Personen, was in Frage gestellt wird, da dieser nur den kleinsten nachweisbaren Wert berücksichtigt und wenig über die tatsächliche Fahrtauglichkeit aussagt.
THC Grenzwert erhöhen
Die Unions-Fraktion fordert einen höheren THC-Grenzwert von drei Nanogramm pro Milliliter und betont, dass eine Debatte über diesen Grenzwert dringend erforderlich ist. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat sich verpflichtet, einen geeigneten THC-Grenzwert auf wissenschaftlicher Grundlage zu prüfen. Dies wird jedoch von einigen als zu spät angesehen, da der Gesetzesentwurf „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ bereits beschlossen wurde.
Es gibt derzeit keine wissenschaftlichen Langzeitstudien, die eine Änderung des THC-Grenzwerts rechtfertigen würden. Das Bundesministerium plant die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe aus Experten in den Bereichen Recht, Medizin und Verkehr, um den THC-Grenzwert zu überprüfen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Frühjahr 2024 veröffentlicht.
Es wird betont, dass der THC-Grenzwert so festgelegt werden muss, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt, unabhängig davon, ob Cannabis legal oder illegal konsumiert wird.
Keine weiteren Studien notwendig?
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) befasst sich seit Jahren mit dem Thema „Cannabis und Verkehrssicherheit“, jedoch sind laut der Bundesregierung keine Studien erforderlich, da die Studienlage zu neuem Cannabis bereits umfassend ist. Die Regelungssystematik der §§ 315c, 316 StGB gewährleistet eine stetige Berücksichtigung des naturwissenschaftlichen Erkenntnisstands. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, stehen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr 15,4 Mio. Euro jährlich zur Verfügung, die für Projektanträge im Bereich Verkehrssicherheit genutzt werden können. Ein fachlicher Austausch zwischen dem BMDV und dem Bundesministerium für Gesundheit findet statt, wenn Cannabis-Präventionsarbeit Aspekte des Straßenverkehrs betrifft.
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