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Änderungen im Cannabisgesetz sind vorgesehen. Ein Cannabisblatt mit grünem Licht auf einer Wand
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Änderung Cannabisgesetz: Drogenbeauftragter sieht Reformbedarf

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

Seit der Legalisierung von Cannabis durch die Ampelkoalition ist ein Jahr vergangen. Doch das Thema ist politisch längst nicht abgeschlossen. Der neue Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) sieht beim Cannabisgesetz ganz klaren Änderungsbedarf.
Im Herbst sollen die ersten Ergebnisse der groß angelegten Evaluierung vorliegen. Dabei wird überprüft, wie sich die Legalisierung auf den Schwarzmarkt, den Straßenverkehr und die psychische Gesundheit ausgewirkt hat. Besonders im Fokus stehen Zahlen zu Cannabis-induzierten Psychosen und zur Entwicklung der Konsumentenzahlen. Weitere Resultate sollen im kommenden Frühjahr folgen. Auf Grundlage dieser Daten soll dann entschieden werden, wie das Cannabisgesetz angepasst werden muss.

Streek im Interview: Kritik an Anbaumengen und Cannabis Social Clubs

Einen Kritikpunkt im Interview mit der Rheinischen Post sieht Henrik Streeck in der aktuell erlaubten Anbaumenge von drei Cannabispflanzen. Streeck hält diese Regelung für überdimensioniert: Ein erfahrener Hobbygärtner könne daraus problemlos bis zu ein Kilogramm Cannabis gewinnen. Das ist weit mehr, als für den Eigenbedarf von 50 Gramm vorgesehen sei. Ob die erlaubte Anzahl der Pflanzen künftig reduziert wird, ist noch offen.
Auch die Cannabis Social Clubs, in denen Mitglieder gemeinschaftlich anbauen dürfen, stehen auf dem Prüfstand. Konsum vor Ort ist dort verboten, doch Streeck betont, dass die gesetzlichen Regelungen insgesamt noch „stringenter und in sich schlüssiger“ werden müssten.

Problem Telemedizin und Warkens Pläne für Medizinal-Cannabis

medizinisches Cannabis wird zerkleinert.
smoke honest auf unsplash

Ein besonders sensibles Thema ist der Umgang mit medizinischem Cannabis. Hier sieht Streeck gravierende Missstände: Viele Patientinnen und Patienten erhielten über Telemedizin-Anbieter Rezepte, ohne dass eine ausreichende ärztliche Untersuchung stattfinde. Online-Apotheken führten Betroffene durch vereinfachte Krankheitsformulare, sodass schnell Privatrezepte für Cannabisblüten ausgestellt werden können.
Gesundheitsministerin Warken (CDU) will dem einen Riegel vorschieben. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, die Vergabe über Telemedizin stärker einzuschränken und die Verschreibung an die gleichen Standards zu binden, die auch für andere Medikamente gelten. Damit soll sichergestellt werden, dass Cannabis nicht als Schlupfloch für Freizeitkonsum missbraucht wird. Streeck begrüßt im Interview diesen vorgeschlagenen Gesetzesentwurf. Somit steht die Zukunft der Telemedizin, sowie sie aktuell funktioniert, auf dem Spiel.

Cannabisblüten als Medizin: Streeck fordert klare Grenzen

Ein zentrales Thema im Interview war auch die Rolle von Cannabisblüten im medizinischen Bereich. Während Kapseln und Tropfen einen konstanten Wirkstoffgehalt bieten und präzise dosierbar sind, schwankt der THC-Anteil in Blüten je nach Pflanze erheblich.
Streeck weist darauf hin, dass der Absatz von Cannabisblüten in den vergangenen Jahren um 80 Prozent gestiegen sei – ein Hinweis darauf, dass viele Patientinnen und Patienten den medizinischen Zugang für Freizeitkonsum nutzen. Zudem würden Blüten in der Regel geraucht, was zusätzliche Gesundheitsrisiken wie Lungenschäden und erhöhtes Krebsrisiko mit sich bringe.
Für die Behandlung chronischer Schmerzen oder neurologischer Erkrankungen seien daher standardisierte Präparate die bessere Wahl. Streeck spricht sich klar dafür aus, dass Cannabisblüten perspektivisch nicht mehr verschrieben werden sollen.

Weitere Schwerpunkte: Alkohol, Vapes und synthetische Opioide

Neben Cannabis richtet Streeck seinen Blick auch auf andere Substanzen. Beim Thema Alkohol unterstützt er das Verbot des begleiteten Trinkens ab 14 Jahren. Für Jugendliche ab 16 sei Alkohol zwar gesellschaftlich etabliert, dennoch müsse die Prävention stärker auf Aufklärung und Gesundheitsbewusstsein setzen. Gerade hier zeigt sich ein Widerspruch: Während beim Cannabisgesetz erwachsene Konsumenten stärker reglementiert werden sollen, bleibt das Alkoholgesetz für Jugendliche weitgehend unantastbar. Es wirkt fast so, als wolle die Regierung Erwachsene vor Cannabis schützen, aber Kinder nicht konsequent vor Alkohol.

Besorgt zeigt sich Streeck auch über den wachsenden Konsum von Vapes und E-Zigaretten. Besonders problematisch seien Produkte mit Geschmacksrichtungen wie Kaugummi oder Cola, die gezielt Kinder ansprechen. Hier fordert er ein striktes Verbot.
Noch gefährlicher sei jedoch die zunehmende Verbreitung synthetischer Opioide wie Fentanyl oder Nitazene. Diese Substanzen seien extrem potent, bereits kleinste Mengen könnten tödlich wirken. Die Herstellung sei einfach und erfolge zunehmend auch in Heimlaboren. Streeck warnt eindringlich vor dieser Entwicklung.

Fazit: Wie es mit dem Cannabisgesetz weitergeht

Die Diskussion um das Cannabisgesetz ist mit der Legalisierung keineswegs beendet. Die laufende Evaluierung wird im Herbst erste Antworten liefern, ob die aktuellen Regeln ihre Ziele erreichen – insbesondere bei Schwarzmarktbekämpfung, Jugendschutz und Gesundheitsschutz.
Klar ist schon jetzt: Der Bundesdrogenbeauftragte Streeck will Nachjustierungen. Besonders beim Umgang mit Cannabisblüten, beim privaten Anbau und bei der Telemedizin sieht er dringenden Handlungsbedarf.
Für Cannabis-Interessierte bedeutet das: Die rechtlichen Rahmenbedingungen könnten sich bald erneut ändern. Ob Cannabis Social Clubs Bestand haben und welche Formen von Medizinal-Cannabis künftig verschreibungsfähig sind, entscheidet sich in den kommenden Monaten.

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