THC ist die Abkürzung für Tetrahydrocannabinol. Dieses Cannabinoid ist verantwortlich für die psychoaktive und berauschende Wirkung von Cannabis. Auch potenzielle therapeutische Wirkweisen basieren oftmals auf Tetrahydrocannabinol. Zu den psychotropen Effekten gehören typischerweise Euphorie, Entspannung und eine veränderte Wahrnehmung, ggf. aber auch Paranoia und Müdigkeit.
THC-Wirkung: Einfluss auf das Endocannabinoid-System
THC entfaltet seine Wirkung hauptsächlich über das Endocannabinoid-System. Dieses setzt sich grob aus zwei Rezeptoren zusammen: den CB1- und CB2-Rezeptoren. THC bindet dabei agonistisch an die CB1-Rezeptoren, welche sich überwiegend im zentralen Nervensystem und infolgedessen im Gehirn vorfinden lassen.
Hieraus resultieren zahlreiche physiologische Effekte für den Körper. Insbesondere werden Aspekte rund um Stimmung, Gedächtnis, Appetit und Schmerzempfinden berührt. CBD wirkt bspw. psychoaktiv aber nicht berauschend, da es nur sehr schwach an die CB1-Rezeptoren bindet. Dafür wirkt es auf die CB2-Rezeptoren ein. Diese sind jedoch hauptsächlich im peripheren Nervensystem und der Verdauung vorzufinden, weshalb keine psychotropen Effekte auftreten.
THC in Cannabis
Der THC-Gehalt von Cannabisprodukten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig ist vorwiegend die Darreichungsform. Cannabisblüten enthalten meistens weniger Tetrahydrocannabinol als extrahierte Formen, etwa Cannabisöle. Selbstverständlich gibt es allerdings auch große Unterschiede zwischen verschiedenen Cannabisblüten, wobei die Qualität der Produktion eine maßgebliche Rolle spielt.
Nebst dem Gehalt an Tetrahydrocannabinol ist übrigens das Terpenprofil entscheidend für die Wirkung. Terpene sind die Aromastoffe von Hanfpflanzen, welche ihnen den charakteristischen Duft verleihen. Die Zusammensetzung und Menge der Terpene wirkt über den Entourage-Effekt auf die psychoaktive (und auch therapeutische) Wirkung ein.
Tetrahydrocannabinol in der Medizin
Tetrahydrocannabinol hat mittlerweile seinen Weg in die medizinische Praxis gefunden, Hunderttausende Patienten in Deutschland nutzen die Substanz therapeutisch.
Sie wird insbesondere für folgende Symptome und Beschwerden eingesetzt:
- Chronische Schmerzen
- Übelkeit und Erbrechen
- Appetitlosigkeit
- Spastiken
- Anorexie / Wasting
- Migräne
- Neubildung / Tumore
Nebst Rezepturarzneimitteln wie Cannabisblüten oder Cannabisextrakten gibt es einige Fertigarzneimittel, bspw. Sativex, Dronabinol oder Nabilon.
THC Grenzwert: Wie lange ist THC nachweisbar?
Besonders interessant ist für die meisten Patienten und Cannabis-Enthusiasten die Nachweisbarkeit des Cannabinoids. Mittlerweile wurde der Grenzwert fürs Auto in Deutschland auf 3,5 ng THC je Milliliter Blutserum erhöht. Wir haben einen eigenen Beitrag zu Cannabis und Autofahren, der die Frage, wie lange man mit dem Fahren warten sollte, ausführlich behandelt.
Grundsätzlich ist das Problem, dass bei einem Drogenvortest, den die Polizei typischerweise bei Verkehrskontrollen bzw. Drogenkontrollen durchführt, nicht der aktive THC-Wert im Blutserum gemessen wird.
Stattdessen müssen die Tests auf Abbauprodukte zurückgreifen, vorwiegend auf die THC-Carbonsäure (THC-COOH). Die Nachweisbarkeit sieht, je nach Art des Tests, wie folgt aus:
- Urintest: Bei gelegentlichen Konsumenten ist der letzte Konsum typischerweise noch 3 – 7 Tage lang nachweisbar. Bei regelmäßigen Konsumenten sind es schnell bis zu 30 Tage und nicht selten mehrere Monate.
- Speicheltest: Diese sollen in Zukunft weitflächig die bisher gängigen Urintests als Drogenvortests ersetzen. Bei gelegentlichen Nutzern schrumpft die typische Nachweiszeit auf bis zu 3 Tage. Bei regelmäßigen Nutzern sind es anstelle von mehreren Monaten bis zu 10 Tage.
- Haartest: Bei Haartests kommt die Nachweiszeit auf die Haarlänge an. THC kann typischerweise bis zu 90 Tage nach dem letzten Konsum nachgewiesen werden, da es sequenziell in die Haarlänge eingebaut wird. Man kann dadurch sogar grob verfolgen, wann wie viel konsumiert wurde.
Als Faustregel gilt, dass man 20 Stunden nach dem letzten Konsum wieder Auto fahren kann, da man unter dem Grenzwert von 3,5 ng aktives Tetrahydrocannabinol je Milliliter Blutserum liegen sollte. Hier entpuppt sich aber die Problematik, dass die Nachweise der Drogenvortests dennoch positiv sein können, da sie lediglich auf Abbauprodukte testen. Zudem ist nicht klar, ob ein erhöhter Carbonsäurewert problematisch ist, wenn man unter dem Grenzwert für aktives THC liegt. Es ist also Vorsicht geboten!
Achtung: Die genannten Nachweiszeiten dienen nur als Orientierung und können im Einzelfall natürlich stark verlängert oder verkürzt sein! Insbesondere für Patienten könnte unser Beitrag zum Autofahren unter Cannabiseinfluss interessant sein.