Ein anderes Wort für Indikation ist das Wort Heilanzeige. Beide Wörter beschreiben den Grund für die Durchführung einer medizinischen Maßnahme. Es gibt dabei diagnostische Maßnahmen (Fieber messen) oder therapeutische Maßnahmen (Infusion legen). Der Arzt*die Ärztin muss dabei aber immer abwägen, ob die gewählte Maßnahme einen größeren Nutzen als ein Risiko hat. Er*Sie muss aber auch die eventuellen Kontraindikationen berücksichtigen.
Die absolute und die relative Indikation
Weiter unterscheidet man in der Medizin zwischen einer absoluten und einer relativen Indikation. Bei der absoluten liegt ein zwingender Grund zur Durchführung der Maßnahme vor (Notfall) und bei einer relativen Indikation will man durch die medizinische Maßnahme eine Besserung des Zustandes erlangen, das ist jedoch nicht zwingend notwendig. Dabei muss der Arzt*die Ärztin ebenfalls zwischen dem erwarteten positiven Effekt und möglichen Nebenwirkungen abwägen.
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