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Anbauvereine in Berlin haben zuständige Behörde
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Zuständigkeit für Club-Genehmigungen in Berlin endlich geklärt

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

Seit April 2024 ist der Besitz und Konsum bestimmter Mengen Cannabis sowie der private Anbau in Deutschland für Erwachsene unter bestimmten Auflagen erlaubt. Seit dem 01. Juli können die Betreiber eines Cannabis-Clubs die Genehmigungen beantragen, um einen dementsprechenden Club zu eröffnen. Doch in Berlin blieben die Anträge bisher unbearbeitet, da unklar war, ob die Bezirke oder das Land selbst dafür zuständig sind. Einige Bezirke nahmen Anträge entgegen, stellten sie jedoch wegen fehlender Zuständigkeitsregelungen vorerst zurück. Doch das soll sich nun ändern.

Die Zuständigkeiten sind geklärt

Nach monatelanger Unklarheit ist nun festgelegt, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin für die Genehmigung der Anbauvereinigungen verantwortlich sein wird. Diese Entscheidung wurde von der Senatskanzlei und den zuständigen Senatsverwaltungen getroffen. Das Amt soll die dafür benötigten Ressourcen erhalten, basierend auf einer Analyse des erforderlichen Aufwands. Zunächst soll eine Verordnung der Gesundheitsverwaltung als rechtliche Grundlage dienen, über die der Berliner Senat beraten wird. Langfristig ist auch eine Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes geplant, die vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden muss.

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