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Das Kabinett plant eine Änderung des Medizinal Cannabisgesetz
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Medizinal Cannabisgesetz: Rückschritt statt Fortschritt

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

Am 8. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett eine Änderung des Medizinal Cannabisgesetzes beschlossen. Der Entwurf reagiert auf den starken Anstieg von Importen und Online-Verschreibungen medizinischer Cannabisblüten. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine „bedenkliche Fehlentwicklung“.
Kritiker sehen das anders: Der Bedarf an Cannabis zu medizinischen Zwecken wächst, viele Patientinnen und Patienten profitieren erstmals von einer legalen Versorgung. Nun droht diese Entwicklung durch neue bürokratische Hürden ins Gegenteil zu kippen.

Was die Änderung Medizinal Cannabisgesetz vorsieht

ein Bild mit einem Aufkleber: Legalize Cannabis - der Entwurf für das Cannabisgesetz in der Schweiz ist da. Ringo Hoffmann auf Unsplash.Die wichtigsten Punkte des Kabinettsbeschlusses:

  • Persönlicher Arztkontakt verpflichtend: Cannabis darf künftig nur nach direkter Konsultation in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden.
  • Telemedizin wird eingeschränkt: Folgeverschreibungen sind nur erlaubt, wenn im gleichen Jahr ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.
  • Versandverbot: Der Versand von Medizinalcannabis wird untersagt. Die Abgabe soll ausschließlich in Apotheken nach persönlicher Beratung erfolgen.
  • Aufklärungspflicht: Ärztinnen und Apotheker müssen stärker über Suchtgefahren und mögliche Nebenwirkungen informieren.
  • Ziel der Bundesregierung ist laut BMG die „Korrektur von Fehlentwicklungen“ beim medizinischen Cannabisgebrauch.

Problematisch für Patientinnen und Patienten

Die Änderung des Medizinal Cannabisgesetzes trifft vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen, eingeschränkter Mobilität oder ohne wohnortnahe ärztliche Versorgung.
Viele von ihnen waren bisher auf telemedizinische Angebote angewiesen, die erstmals einen barrierefreien Zugang zu ärztlicher Betreuung ermöglichten.

Mit dem geplanten Versandverbot verschärft sich die Lage zusätzlich. Patientinnen auf dem Land oder mit körperlichen Einschränkungen können ihre Medikamente künftig nicht mehr einfach nach Hause liefern lassen.
Zwar bleibt der Botendienst der Apotheken erlaubt, doch dieser deckt bei weitem nicht alle Versorgungsbedürfnisse ab.

Anstatt den Patientenzugang zu sichern, schafft das Gesetz neue Hürden, und das in einem Bereich, in dem Vertrauen und Kontinuität entscheidend sind.

Kritik aus der Branche

Bereits im Sommer hatten Patientengruppen, Ärztinnen und Cannabis-Unternehmen scharfe Kritik geäußert.
Der Hersteller Grünhorn startete eine Online-Petition gegen die Verbotspläne und warnte: Das Gesetz würde „Hunderttausenden kranken Menschen den Zugang zu ihrer Therapie drastisch erschweren“.
Medizinisches Cannabis sei kein Lifestyle-Produkt, sondern für viele „die einzige wirksame Behandlung bei chronischen Schmerzen, ADHS oder Spastiken“.

Auch Fachverbände verweisen darauf, dass der enorme Anstieg der Importe – von 19 auf 80 Tonnen im ersten Halbjahr 2025 – nicht auf Missbrauch, sondern auf eine bessere Versorgung zurückzuführen sei.
Der Gesetzesentwurf verfehle daher sein Ziel, eine verantwortungsvolle Regulierung zu schaffen.

Gesetz noch nicht in Kraft

Wichtig: Die Änderung des Medizinal Cannabisgesetzes ist bislang nicht rechtskräftig.
Der Kabinettsbeschluss stellt lediglich den Entwurf dar. Für ein Inkrafttreten sind noch mehrere Schritte nötig:

  • Beratung im Bundestag
  • Abstimmung im Bundesrat (möglicherweise zustimmungspflichtig)
  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Bis diese Verfahren abgeschlossen sind, gelten die bisherigen Regelungen des MedCanG weiterhin. Patientinnen und Patienten können also aktuell noch per Telemedizin Rezepte erhalten und beliefert werden.

Fazit

Telemedizin einschränken - der Entwurf wurde im Kabinett nicht behandelt.Statt Versorgungssicherheit zu schaffen, droht die geplante Änderung Patientinnen und Patienten zu verunsichern.
Was als Korrektur von „Fehlentwicklungen“ verkauft wird, könnte die Fortschritte der letzten Jahre zunichtemachen. Es bedarf kein Versandverbot oder einer Einschränkung der Telemedizin, sondern einen legalen und sicheren Weg zu qualitativ hochwertigem Cannabis. Die Regierung kämpft gegen uns, gegen die Legalisierung und das ist einfach demütigend und erniedrigend, für alle, die auf ihre Medikation angewiesen sind und für einen legalen Zugang kämpfen.

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Quellen pharmazeutische-zeitung.de Bundesgesundheitsministerium (BMG, 2025), Bundesregierung.de (Ev Tebroke, 2025), Grünhorn Petition (2025)

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