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Entwurf zum Medizinal-Cannabisgesetz im Bundestag diskutiert. Hier sieht man eine OG Kush Sorte
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Entwurf zum Medizinal-Cannabisgesetz. Ergebnisse zur Anhörung im Bundestag

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

Strengere Regeln für Rezepte, weniger Telemedizin und möglicherweise kein Versand mehr. Genau darum ging es bei der öffentlichen Anhörung zum von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zum Medizinal-Cannabisgesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 14. Januar 2026. Während Politik, Ärzte und Polizei mehr Kontrolle fordern, warnen Patientenvertretungen und die Cannabisbranche vor einer Überregulierung mit Folgen für die Versorgung.

Worum geht es beim Entwurf zum Medizinal-Cannabisgesetz?

Der Entwurf zum Medizinal-Cannabisgesetz sieht vor, die seit April 2024 geltenden Regelungen für Medizinalcannabis erneut anzupassen. Aus Sicht der Bundesregierung ist der Markt aus dem Gleichgewicht geraten. Als Begründung werden stark gestiegene Importzahlen und die Sorge genannt, dass Medizinalcannabis zunehmend als Ersatz für einen fehlenden legalen Genussmarkt genutzt wird.

Konkret sollen medizinische Cannabisblüten künftig nur noch nach einem persönlichen Arzt Patient Kontakt verschrieben werden dürfen. Außerdem ist vorgesehen, den Versand von Cannabisblüten über Versandapotheken zu untersagen. Die Abgabe soll dann nur noch direkt in der Apotheke oder über einen Apothekenbotendienst erfolgen. Ziel des Entwurfs ist es laut Bundesregierung, Missbrauch einzudämmen und den medizinischen Einsatz von Cannabis klarer vom Freizeitkonsum abzugrenzen. Die Trennung ist in jedem Fall wünschenswert, kann aber mit der derzeitigen Regelungen und Gesetzen praktisch nicht umgesetzt werden.

Die Anhörung im Bundestag

Bei der Sitzung handelte es sich um eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses. Solche Anhörungen dienen dazu, Gesetzentwürfe fachlich einzuordnen und mögliche Schwachstellen aufzuzeigen. Beschlüsse werden dort nicht gefasst.

Diskutiert wurden zwei Vorlagen. Zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes. Zum anderen ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine Sonderrolle für Medizinalcannabis“. Die eingeladenen Sachverständigen schilderten ihre Einschätzungen zur aktuellen Entwicklung des Marktes, zur Rolle der Telemedizin und zu den möglichen Auswirkungen der geplanten Neuregelungen.

In der Anhörung wurde deutlich, dass vor allem ärztliche Vertreter, Polizei und suchtpolitische Organisationen Handlungsbedarf sehen. Kritisiert wird weniger Cannabis als Medikament, sondern die Art, wie Rezepte teilweise zustande kommen und wie offensiv Medizinalcannabis beworben wird.

Diese Argumente wurden besonders häufig genannt:

  • Stark gestiegene Importmengen von Medizinalcannabis
  • Telemedizinische Verschreibungen über einfache Online Fragebögen
  • Plattformen, die Rezeptausstellung und Bestellung kombinieren
  • Sorgen um Missbrauch und Verkehrssicherheit
  • Fehlende persönliche Kontrolle bei Erstverschreibungen

Die Bundesärztekammer ging dabei besonders weit. Sie erklärte, es gebe keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz für die Verordnung von Cannabisblüten und sprach sich grundsätzlich gegen deren Verordnungsfähigkeit aus. Stattdessen sollten Fertig oder Rezepturarzneimittel bevorzugt werden. Auch die Gewerkschaft der Polizei begrüßte strengere Regeln, wies aber darauf hin, dass eine zu harte Regulierung unbeabsichtigte Folgen haben könnte.

Warum Branche und Patienten deutlich widersprechen

Vertreterinnen und Vertreter der Cannabiswirtschaft, der DHV, Patientenverbände und medizinische Fachorganisationen sehen den Entwurf zum Medizinal-Cannabisgesetz deutlich kritischer. Sie warnen davor, funktionierende Versorgungsstrukturen zu beschädigen und Patientinnen und Patienten unnötig zu belasten.

Ihre wichtigsten Punkte waren:

  • Es gibt keine belastbaren Daten für systematischen Missbrauch durch Patientinnen und Patienten
  • Telemedizin ist für viele Menschen ein zentraler Zugang zur medizinischen Versorgung
  • Bei langjähriger Therapie sind persönliche Arztbesuche nicht immer notwendig
  • Ein Versandverbot erschwert die Versorgung besonders in ländlichen Regionen
  • Überregulierung kann zu einem Ausweichen auf den Schwarzmarkt führen

Mehrere Sachverständige betonten, dass aggressive Werbung und unseriöse Geschäftsmodelle das eigentliche Problem seien. Die steigenden Importzahlen allein seien kein ausreichender Beleg für Missbrauch, sondern könnten auch mit Nachholeffekten nach der Entlassung aus dem Betäubungsmittelrecht zusammenhängen.

Entwurf zum Medizinal-Cannabisgesetz und fehlende Daten

Der Entwurf zum Medizinal-Cannabisgesetz mit den geforderten Änderungen macht vor allem eines sichtbar. Es fehlt weiterhin an belastbaren Daten. Viele politische Argumente stützen sich auf Importmengen und Einzelbeobachtungen, nicht auf umfassende wissenschaftliche Auswertungen.

Was es aus Sicht vieler Beteiligter dringend braucht, sind wissenschaftlich begleitete Modellprojekte. Nur so lässt sich fundiert untersuchen, wie viel Medizinalcannabis tatsächlich genutzt wird, wie viel in den Freizeitkonsum einzuordnen ist, wo Missbrauch entsteht und welche Regelungen sinnvoll sind. Gleichzeitig zeigt die Debatte, dass ein fehlender regulierter Genussmarkt den medizinischen Bereich unter Druck setzt. Solange es keinen legalen und kontrollierten Zugang für Erwachsene gibt, wird Medizinalcannabis auch als Ausweichlösung dienen.

Zusätzlicher Druck entsteht, wenn unseriöse Telemedizin Anbieter wieder für Negativschlagzeilen sorgen. Beispielsweisweise gab es erneut ein Datenleak bei DrAnsay, bei dem Millionen Patientendaten öffentlich einsehbar wurden. Das liefert natürlich schlagfertige Argumente für Kritiker.

Fazit: Unser Blick auf den Entwurf zum Medizinal-Cannabisgesetz

Der Entwurf zum Medizinal-Cannabisgesetz greift reale Probleme auf, setzt aber an vielen Stellen zu pauschal an. Aus Cannabib Sicht braucht es keine Rückkehr zu alten Verboten, sondern klare und zeitgemäße Regeln.

Dazu gehören aus unserer Sicht ein Ende von Rezepten über reine Online Fragebögen, einheitliche Lizenz und Qualitätsstandards für Telemediziner, ein verpflichtender Arztkontakt bei der Erstverschreibung gerne auch digital sowie eine Ausweispflicht bei der Abgabe von Medizinalcannabis. Ein vollständiges Versandverbot hält die Versorgung unnötig auf und löst die strukturellen Probleme nicht.

Vor allem braucht es endlich Modellprojekte und mehr Forschung sowie einen regulierten Genussmarkt. Das würde den medizinischen Bereich entlasten und viele der aktuellen Konflikte von vornherein entschärfen.

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