Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU Simone Borchardt, Bundestagsfraktion, besuchte die Grünhorn Apotheke in Leipzig. Das wirkt auf den ersten Blick überraschend, denn die Union lehnt nach wie vor eine generelle Legalisierung oder Entkriminalisierung von Cannabis ab. Gleichzeitig bekennt sie sich jedoch offen zur Therapie mit Medizinalcannabis und erkennt an, dass viele Patient:innen von dieser Behandlung profitieren können. Borchardt wollte sich vor Ort davon überzeugen, wie eine Apotheke als sicherer Versorgungsort funktioniert.
Die Union zwischen Ablehnung und Versorgungslösung
Historisch war die CDU/CSU stetig eine Bremse gegenüber der Cannabis-Legalisierung: Gesundheitspolitisches Hauptargument war stets der Jugendschutz. Im Koalitionsvertrag mit der SPD wurde zwar eine Evaluierung einer generellen Freigabe im Herbst 2025 vereinbart, bislang gibt es jedoch keine konkreten Gesetzesentwürfe. Simone Borchardts Besuch markiert einen bemerkenswerten Schritt in Richtung Offenheit für Medizinalcannabis:
- Ärzt:innen sollen weiterhin frei entscheiden können, ob Cannabis für einzelne Patient:innen angezeigt ist.
- Auch bei leichten Indikationen wie Schlafstörungen soll die Versorgung weiterhin unbürokratisch möglich sein.
- Borchardt fordert, dass Versicherte ohne zusätzliche Genehmigungsschleifen beliefert werden.
Es macht deutlich, dass die Union bei gesundheitlichen Fragestellungen nicht nur auf grundsätzliche Verbote setzt, sondern auch versucht, praxisnahe und wirkungsorientierte Wege zu gehen.
Grünhorn Apotheke als Qualitätsmodell
In der Grünhorn Apotheke überzeugte Borchardt besonders die konsequente Umsetzung hoher Qualitätsstandards. Das Leipziger Unternehmen koordiniert Herstellung, Großhandel und Beratung aus einer Hand und dient der CDU/CSU-Spitze als Anschauungsbeispiel:
- Fachgerechte Beratung durch geschulte Apotheker:innen
- Verbindliche Schulungen für alle Mitarbeitenden im Umgang mit Cannabispräparaten
- Forschung & Entwicklung: Personalisierte Therapieansätze und neue Darreichungsformen (z. B. Tropfen, Kapseln)
- Strenge Qualitätskontrollen nach GMP-Standards
- Nahtlose Versorgungskette in Kooperation mit Großhändlern wie Canymed
Diese Punkte verdeutlichen, wie Medizinalcannabis unter professioneller Aufsicht sicher eingesetzt werden kann – ein Modell, das Borchardt als Blaupause für bundesweite Versorgungsstandards empfiehlt.
Telemedizin-Kritik trifft auf Praxiserfahrung
Parallel zur Wertschätzung für die Grünhorn Apotheke warnt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor den Risiken der Online-Verschreibung. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (25. Mai 2025) erklärte sie:
„Cannabis ist eine Rauschdroge und kann insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene gefährden. Daher möchte ich die zu leicht zugänglichen Online-Verschreibungen einschränken.“
Kern ihrer Kritik ist das heute verbreitete Checklisten-Verfahren in der Telemedizin: Patient:innen markieren online Symptome, reichen diese ab und erhalten ohne persönlichen Arztkontakt ein Rezept. Warken verweist auf Zahlen des BfArM, wonach der Verbrauch von medizinischem Cannabis seit April 2024 von 31 auf 100 Tonnen gestiegen sei – ein „verstörender“ Wert, der für sie Missbrauch nahelege.
Gegner:innen dieser Kritik betonen jedoch, dass Telemedizin vor allem in ländlichen Regionen Versorgungslücken schließt und dass strenge digitale Identitätsprüfungen oder Online-Schulungen helfen können, Missbrauch zu verhindern, ohne den Patient:innenkomfort zu opfern. Wie sich die Zukunft der Telemedizin entwickelt, bleibt abzuwarten, doch das heutige Verfahren wird wohl abgeändert und angepasst werden.
Aktuelle Entwicklungen im Herbst 2025
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluierung der allgemeinen Cannabis-Legalisierung steht bevor. Wichtige Punkte auf der Agenda:
- Auswertung der Tele-Rezepte: Wie viele Online-Verschreibungen sind therapeutisch gerechtfertigt, und in welchem Umfang droht Medikamentenmissbrauch?
- Fortbildungspflicht für Apotheken: Ein Gesetzentwurf für verpflichtende Schulungen im Bereich Medizinalcannabis soll im Spätsommer in den Gesundheitsausschuss eingebracht werden.
- Krankenkassen-Regularien: Borchardt drängt auf Anerkennung ärztlicher Verschreibungen ohne zusätzliche Kassenprüfungen.
- Digitales Monitoring: Ein nationales Register könnte künftig Daten zu Wirkungen, Dosierungen und Nebenwirkungen sammeln, um Versorgungsqualität und Sicherheit zu verbessern.
Bis zur Legislaturpause wird sich zeigen, ob die Union ihren pragmatischen Kurs im Gesundheitsbereich weiterverfolgt oder ob Warkens Appelle zu strengeren Kontrollen das Tempo drosseln.
Fazit
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist für Herbst 2025 eine Evaluierung der allgemeinen Cannabis-Legalisierung festgeschrieben. Bis zu diesem Termin bleiben die bisher beschlossenen Regelungen – insbesondere das Medizinal-Cannabisgesetz von April 2024 und mögliche Anpassungen bei Tele-Rezepten – gültig. Die Entscheidung über weitergehende Schritte wird allein vom Ergebnis dieser Evaluierung abhängen. Doch bis dahin ist es schon einmal schön zu sehen, dass sich die Politiker und Politikerinnen informieren und sich von dem Ablauf und dem System überzeugen lassen.
