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Das jüngst verabschiedete Gesetz über die geplante Cannabis Legalisierung (CanG) führt zu einer rückwirkenden Entkriminalisierung, für betroffene Personen, die zuvor wegen Cannabis-bezogenem Vergehen verurteilt wurden und dadurch eine Strafe erlitten haben.
Straflöschung beantragen
Diese Personen haben mit Inkrafttreten des Gesetzes die Möglichkeit, auf Antrag die Einträge ihrer Verurteilungen im Bundeszentralregister löschen zu lassen, sofern die Handlungen, für die sie verurteilt wurden, unter die Neuregelung des CanG gefallen sind und demnach nicht mehr als strafbar gelten würden.
Ein gesonderter Antrag auf Streichung der Einträge ist erforderlich. Ebenso müssen laufende Verfahren, die den neuen Gesetzesvoraussetzungen entsprechen, gemäß § 206 b StPO (Strafprozessordnung) eingestellt werden.
Cannabis soll gemäß den künftigen Bestimmungen nicht länger als illegale Substanz im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geführt werden. Somit wird es nicht mehr zu den verbotenen Substanzen nach dem BtMG gehören. Besitz, Konsum und Handel bleiben unter definierten Bedingungen illegal, jedoch ohne Strafverfolgung.