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CanG: was passiert in der 2. und 3. Lesung?

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

Im deutschen Bundestag gibt es einen genau definierten Prozess zur Entstehung neuer Gesetze, der in drei aufeinanderfolgenden Lesungen durchgeführt wird. Jede dieser Lesungen zielt darauf ab, den Gesetzentwurf – im besten Fall von Expert*innen ausgearbeitet – vor seiner Umwandlung in ein Gesetz genauestens zu prüfen. Dieser Ablauf spiegelt sich im auch im CanG. wider.

Die drei Lesungen

In der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf vorgestellt. Besonders bei umstrittenen und öffentlich relevanten Themen wie dem CanG. findet eine ausführliche Diskussion statt, begleitet von Expertenmeinungen. Diese Aussprache wird entweder vom Ältestenrat vereinbart oder von mindestens 5 % der Mitglieder verlangt. Das Ziel der ersten Lesung ist es, auf Basis der Empfehlungen des Ältestenrates Ausschüsse zu benennen, die den Entwurf fachlich prüfen und für die zweite Lesung vorbereiten.

Die zweite Lesung gleicht einer vertieften Diskussion über den Gesetzentwurf. Hier haben Politiker*innen die Möglichkeit, Vorschläge zur Verbesserung oder Anpassung einzubringen. Diese Ideen werden direkt im Plenum besprochen, um den Gesetzentwurf so zu gestalten, dass er für alle soweit akzeptabel ist.

In der dritten Lesung erfolgt die abschließende Entscheidung über den Gesetzentwurf. Eine erneute Diskussion findet statt, jedoch können keine neuen Ideen mehr eingebracht werden. Anpassungen zum Gesetz können nur von Fraktionen oder mindestens 5 % der Mitglieder beantragt werden, und zwar ausschließlich in Bezug auf die in der zweiten Lesung vereinbarten Änderungen.

Das finale Gesetz

Nach Abschluss der dritten Lesung erfolgt die finale Abstimmung. Die Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen, wenn der Bundestagspräsident nach Zustimmung, Gegenstimmen und Enthaltungen fragt. Bei Erreichen der erforderlichen Mehrheit geht der Gesetzentwurf als angenommenes Gesetz an den Bundesrat weiter.

Der beschlossene Gesetzestext wird anschließend gedruckt und dem Bundeskanzler sowie dem zuständigen Fachminister zwecks Gegenzeichnung übermittelt. In einem weiteren Schritt erhält der Bundespräsident das Gesetz zur Ausfertigung. Er prüft sorgfältig, ob es verfassungsgemäß zustande gekommen ist und nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz verstößt. Nach dieser Überprüfung unterzeichnet der Bundespräsident das Gesetz und lässt es im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.

Damit wird das Gesetz offiziell verkündet und tritt nach 14 Tagen in Kraft, wenn kein Datum für das Gesetz festgelegt wurde. Da aber das CanG. für den 01.04.2024 geplant ist, tritt es zu diesem Datum in Kraft.

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