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CanG. – die letzte Hürde: Bundesrat

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der Cannabibliothek

Am 23. Februar 2024 stimmte der Bundestag mit einer klaren Mehrheit für die Umsetzung des Gesetzesentwurfs, der einen kontrollierten Umgang mit Cannabis in Deutschland regelt. Diese historische Entscheidung ebnet den Weg für die Entkriminalisierung von Cannabis ab dem 1. April 2024 und öffnet ab dem 1. Juli 2024 die Türen für Hobby-Grower in Cannabis Clubs. Ein Grund zur Freude und zum Feiern für alle Befürworter und all denjenigen, die seit Jahren für Gerechtigkeit kämpfen.

Verzögert sich das CanG. doch noch?

Doch die Freude währte nur kurz, denn schon werden der Umsetzung des Gesetzes weitere Hindernisse in den Weg gelegt. Das ganze Unterfangen könnte nämlich aufgrund eines möglichen Vermittlungsverfahrens verzögert werden. Trotz einer absoluten Mehrheit für das CanG. im Bundestag könnte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen und Einspruch einlegen, insbesondere aufgrund der befürchteten Mehrbelastung für die Strafjustiz bezüglich der Amnestieregelungen.

Eine endgültige Klarheit über den Zeitplan wird erst nach der Bundesrats-Sitzung am 22. März erwartet. Trotz der aktuellen Unsicherheit gibt es jedoch Grund zum Optimismus. Das Gesetz wird wahrscheinlich nicht gestoppt, nur der Zeitpunkt der Umsetzung könnte sich weiter nach hinten verschieben.

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