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Bundesrat
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Verhindert der Vermittlungsausschuss das CanG?

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der Cannabibliothek

Der Bundestag hat mit einer eindeutigen Mehrheit für das Cannabisgesetz und somit für die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland gestimmt. Doch bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss dieses noch vom Bundesrat freigegeben werden. Letztendlich steht dem Inkrafttreten des Gesetzes nichts mehr im Weg, die Frage ist nur, ob der Zeitplan, der eine Legalisierung ab dem 01.04.2024 vorsieht, noch eingehalten werden kann, denn einige Länder haben Anträge zur Änderung des Gesetzes oder sogar zu dessen Ausbleiben gestellt. Dies führt wahrscheinlich dazu, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss einbezieht.

Was bedeutet das?

Die Justiz- und Gesundheitsressorts der Länder empfehlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Cannabisgesetz zu überarbeiten. Sie erhielten in Bezug darauf Anträge der Bundesländer. Aber auch der Rechts- und der Gesundheitsausschuss des Bundesrates haben eine Reihe von Empfehlungen vorgelegt, die den potenziellen Umfang behandeln, in dem sich ein Vermittlungsausschuss mit dem Cannabisgesetz (CanG) befassen sollte. Die Empfehlungen der Ausschüsse werden voraussichtlich bei der nächsten Bundesratssitzung am 22. März diskutiert und könnten anzeigen, wie der Bundesrat abstimmen wird.

Was ist der Vermittlungsausschuss?

Der Vermittlungsausschuss besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundesrates und des Bundestages und wird zurate gezogen, wenn das vom Bundestag beschlossene Gesetz im Bundesrat keine Mehrheit erhält. Es ist eine Art Expertengremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat agiert und für eine Übereinstimmung sorgen soll. Sollte der Bundestag mit den Beschlüssen des Ausschusses letztendlich nicht einverstanden sein oder weichen diese zu sehr ab, wird der Entwurf noch einmal im Bundestag diskutiert. Das bedeutet zwar nicht, dass das Gesetz nicht in Kraft treten wird, aber die Rahmenbedingungen könnten sich noch mal ändern und der Zeitpunkt des Inkrafttretens sich verschieben.

Am 22. März wird also deutlich werden, ob der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird oder nicht, und daher, ob das Gesetz am 01.04.2024 in Kraft tritt.

Folgende Anträge wurden dem Bundesrat vorgelegt

Die Anträge zur Änderung des Cannabisgesetzes wurden von verschiedenen Ländern eingebracht.

Anträge im Gesundheitsausschuss umfassen:

  • Verschiebung des Inkrafttretens des Cannabisgesetzes.
  • Verschärfung der erlaubten Besitzmengen und der Konsumabstände zu Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Anträge im Rechtsausschuss umfassen:

  • Streichung des rückwirkenden Straferlasses im Cannabisgesetz.
  • Verzögerung der Anwendung der Straferlassvorschrift.
  • Vermeidung des Aufwands für die Tilgung von Cannabis-Strafen aus dem Bundeszentralregister.

Es besteht die Möglichkeit, dass kein Antrag die erforderliche Mehrheit (35 Stimmen) im Bundesrat erhält, insbesondere wenn sich Länder mit Ampelparteien bei der Abstimmung enthalten. Jedoch scheint es wahrscheinlich, dass der Vermittlungsausschuss angerufen und somit eine Verschiebung der Entkriminalisierung vom CanG. stattfinden wird.

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