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Cannabisgesetz
Cannabib Schlagzeilen

Änderungen und Entschärfungen im CannG.

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der cannabib

Die Ampelkoalition hat sich auf Änderungen im ursprünglich ausgearbeiteten Cannabiskontrollgesetz (CannG.) geeinigt und diese am 27.11.23 öffentlich bekanntgegeben.

  • Die Gesetzesänderungen werden voraussichtlich am 1. April 2024 in Kraft treten. Bis zum 31. März 2024 werden in Zusammenarbeit mit einer Expertenkommission neue Grenzwerte für den Straßenverkehr festgelegt.
  • Die Abstandsregeln zu Kitas, Schulen, Kindergärten und Spielplätzen reduzieren sich von 200 Metern auf 100 Meter.
  • Gemäß den neuen Regelungen können Bürgerinnen und Bürger bis zu 30 Gramm Cannabis straffrei in der Öffentlichkeit mit sich tragen und zu Hause bis zu 50 Gramm lagern, zusätzlich zu drei lebenden Pflanzen. Der Besitz von mehr als 30 Gramm wird nunmehr als Ordnungswidrigkeit betrachtet, erst ab einem Besitz von über 60 Gramm Cannabis wird dies als Straftat geahndet.
  • Verschärfungen wurden es bei der Strafbarkeit von Verkauf oder Anbau im Zusammenhang mit Minderjährigen festgelegt.
  • Ein weiterer Schritt in Richtung Entkriminalisierung ist die erlaubte Gründung von Anbauvereinen ab dem 1. Juli 2024. Diese Veränderungen markieren einen fortschrittlichen Ansatz im Umgang mit Cannabis und sollen sowohl die persönliche Freiheit als auch den verantwortungsbewussten Umgang mit der Substanz fördern.
  • Leider keine Anpassungen in Bezug auf Edibles und dem gemeinschaftlichen Konsum in Anbauvereinen (Cannabis Clubs).

Hoffen wir nun auf vernünftige Grenzwerte und eine unbürokratische und einfache Umsetzung der Cannabis Clubs.

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