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450 kg Cannabis - BGH dreht Freisprechung zurück
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450 kg Cannabis: BGH dreht Freispruch zurück

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der Cannabibliothek

Ein Mann soll insgesamt 450 kg Cannabis aus Spanien nach Deutschland geschmuggelt haben – und wurde trotzdem freigesprochen. Das hatte 2024 für viel Ärger und Unverständnis gesorgt. Doch jetzt hat der Bundesgerichtshof (BHG) den Freispruch doch noch aufgehoben. Der Fall wird neu verhandelt. Einige Politiker*innen hatten den Fall als Beispiel genutzt, um gegen das neue Cannabisgesetz (CanG) zu argumentieren. Nun zeigt sich: Der Freispruch war rechtlich nicht haltbar.

Was war passiert?

Cannabis Indoor anbauen - Hilfe dazu findest du bei CSC ConnectEin 36-jähriger Mann wurde beschuldigt, im Jahr 2020 mehrmals große Mengen Cannabis geschmuggelt zu haben – insgesamt rund 450 kg, mit einem Verkaufswert von fast 2 Millionen Euro. Die Polizei hatte seine Taten über verschlüsselte Nachrichten auf dem Dienst Encrochat nachgewiesen. Das ist ein System, das oft von Kriminellen genutzt wurde, weil es eigentlich abhörsicher ist.

Das Landgericht Mannheim sprach den Mann im April 2024 trotzdem frei. Der Grund: Das neue Cannabisgesetz war zu diesem Zeitpunkt bereits in Kraft. Es bewertet viele Cannabis-Straftaten nicht mehr so streng wie früher. Das Gericht meinte deshalb, die Polizei hätte damals gar nicht in die Chats eingreifen dürfen – die Beweise seien also nicht verwertbar. Der Mann wurde freigelassen und sollte sogar Geld bekommen für die Zeit, die er in Untersuchungshaft gesessen hatte.

Großer Ärger in der Politik

Viele Politikerinnen und Politiker – vor allem von der CDU – waren entsetzt. Wer 450 kg Cannabis schmuggelt, begeht ganz klar ein Verbrechen. Damit haben sie natürlich recht, doch dieses Urteil steht und stand nicht stellvertretend für das gesamte Gesetz. Der Fall wurde trotzdem schnell zum Argument gegen das neue Gesetz. Mehrere Justizministerinnen forderten, dass bestimmte Regeln schnell geändert werden müssen. Sie wollten, dass Ermittler wieder einfacher auf Daten wie Encrochat-Nachrichten zugreifen dürfen – auch bei Cannabis-Straftaten.

Die CDU stellte sogar einen Antrag im Bundestag, weil sie befürchtete, dass noch mehr Drogendealer wegen ähnlicher rechtlicher Lücken freikommen könnten. Erfahre mehr über die Cannabis Legalisierung in Deutschland.

BGH nimmt Urteil zurück

Ein Richterhammer hinter einer Cannabisblüte und einem Joint.Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt: Das Urteil aus Mannheim war falsch. Der entscheidende Punkt ist, wann die Beweise gesammelt wurden – nicht, wann das Urteil gesprochen wurde. Im Jahr 2020 galt noch das alte Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Damals war der Handel mit großen Mengen Cannabis eindeutig ein schweres Verbrechen. Deshalb war auch die Überwachung über Encrochat rechtlich erlaubt.

Der BGH hob deshalb den Freispruch auf. Der Fall muss jetzt vor einer anderen Kammer des Landgerichts Mannheim neu verhandelt werden. Auch die zugesagte Entschädigung für den Angeklagten entfällt.

Was bedeutet das für andere Fälle?

Dieses Urteil hat große Bedeutung für viele ähnliche Fälle. Schon im Januar 2025 hatte ein anderer Senat des BGH in einem vergleichbaren Verfahren ähnlich entschieden. Auch dort wurden Encrochat-Daten verwendet, die vor dem neuen Cannabisgesetz gesammelt worden waren – und auch dort hielt das Gericht die Beweise für gültig.

Politikerin bleibt unzufrieden

Trotzdem bleibt die CDU bei ihrer Kritik. Die Justizministerin von Baden-Württemberg, Marion Gentges, sagte: Die neue Rechtslage macht es den Ermittlern viel schwerer, gegen organisierte Kriminalität vorzugehen. Seit dem 1. April 2024 seien wichtige Mittel wie Online-Durchsuchungen, Telefonüberwachung oder das Erfassen von Standortdaten oft nicht mehr erlaubt – obwohl genau das für große Drogenermittlungen nötig sei.

Gentges fordert, dass das neue Gesetz bei der geplanten Überprüfung nochmal geändert wird. Sie will, dass die Polizei wieder mehr Befugnisse bekommt, wenn es um den Handel mit größeren Mengen Cannabis geht.

Fazit: 450 kg Cannabis bleiben kein Bagatelldelikt

Der Fall hat gezeigt, wie schwierig es sein kann, neue Gesetze richtig anzuwenden – besonders dann, wenn Ermittlungen und Urteile in verschiedenen Zeiten stattfinden. Ein Mann, der 450 kg Cannabis geschmuggelt haben soll, hätte beinahe von einer Gesetzesänderung profitiert, die eigentlich für den privaten Konsum gedacht war. Politiker hatten diesen Fall als Beispiel genutzt, um gegen das CanG zu argumentieren.

Jetzt hat der BGH ein deutliches Zeichen gesetzt: Auch bei einer liberaleren Drogenpolitik bleibt der Rechtsstaat handlungsfähig. Wer sich unter der alten Rechtslage strafbar gemacht hat, muss sich auch dafür verantworten – ganz egal, wie sich das Gesetz später verändert hat.

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Quellen lto.de https://dserver.bundestag.de/btd/20/132/2013225.pdf?utm_source=chatgpt.com

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